
21 mei 2010
Wann immer der Ordinarius oder Hierarch eine mindestens wahrscheinliche Nachricht über eine schwerwiegendere Straftat erhält, muss er nach Durchführung einer Voruntersuchung die Congregatie voor de Geloofsleer darüber informieren. Wenn die Congregatie den Fall nicht aufgrund besonderer Umstände an sich zieht, beauftragt sie den Ordinarius oder den Hierarchen, weiter vorzugehen, unbeschadet des Rechts, gegebenenfalls gegen ein Urteil erster Instanz an das Oberste Gericht der Congregatie zu appellieren.