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ETHISCHE GRONDSLAGEN VAN WETENSCHAPPELIJKE ONDERZOEKSPROJECTEN BEOORDELEN
Tot de algemene vergadering van de Pauselijke Academie voor het Leven

Liebe Brüder und Schwestern!

Es ist mir eine große Freude mit euch, den ehrenwerten Mitgliedern der Päpstlichen Akademie für das Leben, zusammenzutreffen. Während dieser zweiten Generalversammlung eurer Akademie habt ihr euch mit einer ersten Vertiefung der Enzyklika Evangelium vitae befaßt, um ihr Inspiration und Unterstützung für euren Einsatz und konkrete Hinweise für eure zukünftige Arbeit zu entnehmen.

Herzlichst grüße ich den Präsidenten der Akademie, Professor Juan de Dios Vial Correa, und danke ihm für die freundlichen Worte, die er im Namen aller Anwesenden an mich gerichtet hat. Ferner wende ich mich mit einem ganz besonderen Gruß an den Vizepräsidenten, Msgr. Elio Sgreccia, und spreche ihm meine herzliche Anerkennung für seine hingebungsvolle Arbeit im Dienst der Akademie aus. Schließlich heiße ich jeden einzelnen von euch mit Freude willkommen, die ihr eure kompetente Mitarbeit für die wichtige Aufgabe der Verteidigung und Förderung des menschlichen Lebens in all seinen Phasen zur Verfügung stellt.

Vernunftgemäße Sittenlehre und christliche Offenbarung

In H. Paus Johannes Paulus II - Encycliek
Evangelium Vitae
Over de waarde en de onaantastbaarheid van het menselijk leven
(25 maart 1995)
wird die bedeutende wissenschaftliche, kulturelle und kirchliche Rolle eurer Akademie ausdrücklich hervorgehoben, die mit der Aufgabe betraut ist, »zu studieren, zu informieren und zu bilden über die Hauptprobleme der Biomedizin und des Rechts, die im Zusammenhang mit der Förderung und der Verteidigung des Lebens stehen, vor allem in der direkten Beziehung, die sie mit der christlichen Moral und den Anweisungen des Lehramtes der Kirche haben. « H. Paus Johannes Paulus II, Encycliek, Over de waarde en de onaantastbaarheid van het menselijk leven, Evangelium Vitae (25 mrt 1995), 98 Zu diesem Zweck habe ich angeordnet, daß sie mit dem Päpstlichen Rat für die Pastoral im Krankendienst in enger Verbindung bleiben und mit den unmittelbar im Dienst des Lebens stehenden Dikasterien der römischen Kurie zusammenarbeiten soll, insbesondere mit der Kongregation für die Glaubenslehre, dem Päpstlichen Rat für die Familie und der Kongregation für das Katholische Bildungswesen. Vgl. H. Paus Johannes Paulus II, Motu Proprio, Oprichting van de Pauselijke Academie voor het Leven, Vitae mysterium (11 feb 1994), 4 Statut, Art. 1

In dieser autonomen Stellung innerhalb der kirchlichen Institutionen ist es Aufgabe der Päpstlichen Akademie, ein Anhaltspunkt vor allem für katholische Intellektuelle zu werden, um sie anzuregen, »aktiv präsent zu sein an den bevorzugten Stätten des kulturellen Schaffens, in der Welt der Schule und der Universität, in den Kreisen der wissenschaftlichen und technischen Forschung, an den Orten des künstlerischen Schaffens und der humanistischen Reflexion.« H. Paus Johannes Paulus II, Encycliek, Over de waarde en de onaantastbaarheid van het menselijk leven, Evangelium Vitae (25 mrt 1995), 98 Auf diese Weise wird es möglich sein, einen umfassenden Dialog der Gegenüberstellung und der Einbringung von Vorschlägen einzuleiten, der all diejenigen aktiv einbezieht, die für die Verteidigung und die Förderung des menschlichen Lebens eintreten, auch unter den gläubigen Anhängern anderer Konfessionen oder Religionen und jene, die, auch ohne eine bestimmte Religionszugehörigkeit, den Werten des Lebens aufrichtige Beachtung schenken.

In diesem Moment macht die Akademie mit ihrer in Arbeitsgruppen aufgeteilten inneren Organisation die ersten Schritte. Nach der Ernennung der im Statut vorgesehenen Anzahl ordentlicher Mitglieder und nach dem Beitritt korrespondierender Mitglieder und qualifizierter wissenschaftlicher und ethischer Forschungszentren aus allen Teilen der Welt werden notwendigerweise ein intensives Studienprogramm und Pläne für Kontakte und Publikationen zur Veröffentlichung der erzielten Resultate entwickelt werden müssen.

Liebe Brüder und Schwestern, es erwartet euch demnach ein breites und interessantes Arbeitsfeld. Eurer Akademie, deren Gründung unter anderem auf Anregung ihres ersten Präsidenten, Prof. Jérôme Lejeune, erfolgte, ein Mann von großen wissenschaftlichen Verdiensten und einem klaren christlichen Zeugnis, dessen Verlust wir alle sehr bedauern, fällt nun in einem ganz besonders wichtigen Augenblick die Aufgabe zu, an der Orientierung der biomedizinischen Forschung und der Ausarbeitung einer sozialen Gesetzgebung mitzuwirken.

Die biomedizinischen Wissenschaften erleben z. Z. eine wahrhaft schnelle und wunderbare Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf die neuen Errungenschaften auf dem Gebiet der Genetik, der Fortpflanzungsphysiologie und der neurologischen Wissenschaften. Weil aber die wissenschaftliche Forschung auf die Achtung der Würde der Person und die Unterstützung des menschlichen Lebens ausgerichtet sein soll, ist ihre auf den Gesetzen der jeweiligen Disziplin begründete wissenschaftliche Gültigkeit nicht ausreichend. Sie muß sich auch aus ethischer Sicht positiv bewähren, was voraussetzt, daß sich ihre Bemühungen von Anfang an auf das wirkliche Wohl des Menschen, als Einzelperson und als Personengemeinschaft, konzentrieren müssen.

Das ist der Fall, wenn man durch echte Vorbeugungsmaßnahmen versucht, die Ursache von Krankheiten auszuschalten; oder wenn man nach stets wirksameren Behandlungsmöglichkeiten zur Heilung schwerer Krankheiten sucht, die noch immer in der Lage sind, ein Menschenleben auszulöschen oder die Gesundheit der Bevölkerung schweren Schaden zuzufügen; oder wenn Methoden und Mittel für die Rehabilitation von genesenden Patienten entwickelt werden. Die wissenschaftliche Forschung auf dem biologischen Sektor kann auch zur Auffindung neuer nützlicher Ressourcen beitragen, um die Unproduktivität in vielen Teilen der Erde zu beenden oder zu mindern und auf wirksame Weise am Kampf gegen Hunger und Armut teilzunehmen.

Die positive ethische Qualifikation einer Forschungsinitiative muß sich auch in der beim Erproben angezeigten sittlichen Gewährleistung ausdrücken, was sowohl die Risikofaktoren als auch die notwendige Einwilligung der beteiligten Personen betrifft. Ferner muß sie sich auf die Anwendung der Erkenntnisse und Resultate erstrecken.

Diese Integration der wissenschaftlichen Forschung und der ethischen Anforderungen im biomedizinischen Bereich ist eine dringende Notwendigkeit unserer heutigen Zeit. Wenn wir bedenken, daß diese Forschung heute grundlegende und innerste Strukturen des Lebens erreicht, wie die Erbanlagen, und wesentliche und entscheidende Augenblicke im Leben eines menschlichen Wesens, wie den Zeitpunkt der Empfängnis und des Todes, und nicht zuletzt auch Vererbungsmechanismen und Gehirnfunktionen, dann wird uns bewußt, wie dringlich es ist, den auf diesem Gebiet Tätigen das Licht der vernunftgemäßen Sittenlehre und der christlichen Offenbarung zu bringen.

Wir können nicht die Gefahr ignorieren, daß die Wissenschaft der Versuchung demiurgischer Macht, wirtschaftlicher Interessen und utilitaristischer Ideologien anheimfallen kann. In jedem Fall sollte daher die ethische Unterstützung unter Berücksichtigung des autonomen epistemologischen Statuts jeder wissenschaftlichen Disziplin angeboten werden.

Offenheit der Anthropologie für die Transzendenz.

In der Pastoralkonstitution 2e Vaticaans Concilie - Constitutie
Gaudium et Spes
Over de Kerk in de wereld van deze tijd
(7 december 1965)
 wird die Achtung der Kirche für die Eigengesetzlichkeit der Humanwissenschaften in ihren jeweiligen spezifischen Bereichen ausdrücklich betont. Vgl. 2e Vaticaans Concilie, Constitutie, Over de Kerk in de wereld van deze tijd, Gaudium et Spes (7 dec 1965), 59 Das ändert jedoch nichts daran, sondern verlangt vielmehr, daß bei der Analyse der Probleme und der Suche nach Lösungen das zu fördernde und zu schützende Wohlergehen des Menschen berücksichtigt und in eine alle Dimensionen der menschlichen Person einschließende Anthropologie eingebunden wird, die der Bestimmung der Gesellschaft und der Menschheitsgeschichte einen Sinn gibt.

Auch in bezug auf den sittlichen Pluralismus, der den universalen Charakter der grundlegenden ethischen Werte bedroht, ist eine die menschlichen Werte achtende und für die Transzendenz offene Anthropologie offensichtlich und dringend notwenig. Tatsächlich sind nicht alle ethischen Sichtweisen mit der ganzheitlichen Auffassung vom Menschen und der christlichen Sicht über den Wert des Lebens und der menschlichen Person zu vereinbaren, wie ich in der Enzyklika H. Paus Johannes Paulus II - Encycliek
Veritatis Splendor
Over kerkelijke moraalleer
(6 augustus 1993)
 hervorgehoben habe. Vgl. H. Paus Johannes Paulus II, Encycliek, Over kerkelijke moraalleer, Veritatis Splendor (6 aug 1993), 74-75 

Im Licht dieser Erwägungen versteht man, welch große Bedeutung die Aufgabe der Akademie für das Leben hat, die beauftragt ist, die Begegnung und die Zusammenarbeit zwischen den biomedizinischen Wissenschaften und den ethisch-philosophischen und theologischen Disziplinen im Hinblick auf einen besseren Dienst an dem heute so stark bedrohten menschlichen Leben zu fördern. Die harmonische Verschmelzung der Sichtweise und der Ergebnisse der positiven Wissenschaften mit den sittlichen Werten und den Horizonten der philosophischen und theologischen Anthropologie ist auf der Schwelle des neuen Jahrtausends von vorrangiger Dringlichkeit.

Notwendige Zusammenarbeit alter Wissenschaftsdisziplinen

Die gleiche entscheidende Bedeutung muß dem anderen zu den Zielsetzungen der Akademie gehörenden Problemkreis beigemessen werden, nämlich dem rechtlichen. In der Welt sind Gesetze verabschiedet worden, die in gewissen Punkten im Gegensatz zu den grundlegenden Bedürfnissen und Werten des Menschen stehen. Ich denke da vor allem an die gesetzliche Legitimation der Abtreibung und der Euthanasie. In der Enzyklika H. Paus Johannes Paulus II - Encycliek
Evangelium Vitae
Over de waarde en de onaantastbaarheid van het menselijk leven
(25 maart 1995)
habe ich erneut darauf hingewiesen, daß solche Gesetze ungerecht sind, dem Wohl des Menschen und der Gesellschaft schaden und sogar den eigentlichen Charakter von Gesetz und Demokratie in Frage stellen. Vgl. H. Paus Johannes Paulus II, Encycliek, Over de waarde en de onaantastbaarheid van het menselijk leven, Evangelium Vitae (25 mrt 1995), 11.68-72

Voraussichtlich sind in nächster Zukunft neue gesetzliche Bestimmungen über das Eingreifen des Menschen in das Leben selbst, den Körper und die Umwelt zu erwarten. Wir erleben somit die Entstehung eines Biorechts und einer Biopolitik. Es ist überaus wichtig, sich dafür einzusetzen, daß diese Entwicklung unter Berücksichtigung der Natur des Menschen vollzogen wird, deren Anforderungen das Naturgesetz zum Ausdruck bringt.

Daher bitte ich euch um eure intensive Mitarbeit, damit bald der Zeitpunkt komme, an dem die positiven Wissenschaften und die Human- und Rechtswissenschaften einander begegnen werden, um die Zukunft der Menschheit zu gewährleisten.

Von den Gläubigen, die sich mit philosophisch- juristischen Überlegungen auseinandersetzen, und von denen, die gesetzgebende Funktionen haben, wird eine wirklich ernsthafte Vorbereitung in ihrem Fachbereich verlangt. Die Akademie für das Leben, die sich mit den »dringlichen Gesetzgebungen in den verschiedenen Ländern, der Orientierung der Gesundheitspolitik und den wesentlichen Geistesströmungen, die auf die heutige Kultur des Lebens Einfluß nehmen « vgl. Statut, Art. 2/b, eingehend befassen muß, wird, auch dank einer präziseren Definition der Arbeitsmethoden und -instrumente, in dieser Richtung einen wertvollen Beitrag leisten können.

Der Animator und erste Präsident der Akademie, Professor Lejeune, hatte große Hoffnungen in eure Arbeit gesetzt und ist Zeit seines Lebens für die Förderung der harmonischen Einheit zwischen Wissenschaft und Glauben zugunsten der Menschheit, insbesondere der Kranken, eingetreten.

Während ich meine Anerkennung für die in dieser ersten Arbeitsphase der Akademie erzielten Ergebnisse zum Ausdruck bringe, möchte ich euch in besonderer Weise die Enzyklika H. Paus Johannes Paulus II - Encycliek
Evangelium Vitae
Over de waarde en de onaantastbaarheid van het menselijk leven
(25 maart 1995)
ans Herz legen. Vertieft ihre besonderen Aspekte und ihre grundlegende Botschaft, verbreitet sie innerhalb und außerhalb der Kirche, werdet durch euren wissenschaftlichen Einsatz zu Zeugen der in ihr enthaltenen Werte.

Mit diesen Wünschen erteile ich jedem von euch und euren Mitarbeitern von Herzen meinen Apostolischen Segen und bitte den Herrn des Lebens für euch alle und eure Arbeit um seine ständige Hilfe.

Document

Naam: ETHISCHE GRONDSLAGEN VAN WETENSCHAPPELIJKE ONDERZOEKSPROJECTEN BEOORDELEN
Tot de algemene vergadering van de Pauselijke Academie voor het Leven
Soort: H. Paus Johannes Paulus II - Toespraak
Auteur: H. Paus Johannes Paulus II
Datum: 20 november 1995
Copyrights: © L'Osservatore Romano Deutsche Wochenausgabe jrg. 1996
Voorlopig Duitstalige vertaling vanuit het Italiaans; Nederlandstalige vertaling volgt
Bewerkt: 9 juli 2020

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